Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Geschäftsbeziehungen
mit uns unterliegen immer nachfolgenden AGB - Mit dem Abschließen eines
Kaufvertrages (z.B. durch Bestellung) mit uns erkennen Sie die Wirksamkeit
nachfolgender Bestimmungen an und erklären sich damit einverstanden
Stand:
01/2000
1
- Allgemeines
Unsere
Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen
uns und dem Käufer, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen oder
Gegenbestätigungen, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht
widersprechen. Sie gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung
seitens des Käufers als vereinbart. Abweichungen bedürfen für jeden einzelnen
Vertrag unserer schriftlichen Bestätigung.
2
- Angebote, Abschlüsse, Lieferzeit
Unsere
Angebote sind freibleibend, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben
wird. Unsere Muster und sonstigen Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind
unverbindliche Rahmenangaben, sofern sie nicht ausdrücklich garantiert werden.
Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten
und Auftragsbestätigung durch den Verkäufer und verstehen sich stets ausschließlich
der Transportdauer.
Die
Angabe von Lieferterminen erfolgt unverbindlich, solange sie der Verkäufer
nicht ausdrücklich schriftlich nach Auftragseingang bestätigt hat.
3
- Preise
Sofern
nicht ein Preis schriftlich als Festpreis vereinbart ist, sind wir berechtigt
unsere am Liefertag geltenden Listenpreise zu berechnen. Ist Zahlung in fremder
Währung vereinbart, so trägt der Verkäufer ab Vertragschluß das Kursrisiko.
4
- Lieferung, Gefahrenübergang
Wir
sind zu Teillieferungen berechtigt. Läßt sich die vom Verkäufer genannte
Bestellmenge nicht mit den üblichen Verpackungseinheiten ausliefern, so sind
wir berechtigt, von der Bestellmenge abzuweichen. Abweichungen von Maß, Gewicht
und Güte sind im Rahmen der geltenden Übung zulässig. Lieferungen - auch
frachtfreie - erfolgen auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht spätestens mit
der Verladung der Ware in das Transportmittel über. Nicht abgenommene Ware
lagert auf Rechnung und Gefahr des Käufers, überschreitet der Käufer durch
seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung
entbunden.
5
- Versand, Versandkosten
Der
Versand erfolgt auf Kosten des Käufers. Mangels besonderer Weisung bestimmen
wir als Beauftragte des Käufers Transportart und -weg. Wir decken
Versicherungen nur auf Weisung und Kosten des Käufers. Die Höhe der
Versandkosten richtet sich nach Art, Menge und Gewicht der Lieferung. Wir
berechnen jedoch eine Pauschale von mindestens Eur 8,- je Lieferung.
6
- Abnahme
Kommt
der Käufer mit der Abnahme der Ware in Verzug, so sind wir berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen,
Warenrücksendungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich.
7
- Liefermenge
Die
Liefermenge wird verbindlich durch Unterschrift des Käufers oder einer von ihm
beauftragten Person unter dem Lieferschein festgestellt. Sichtbare
Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen
innerhalb von 3 Tagen nach Warenerhalt uns und dem Frachtführer schriftlich
angezeigt werden. Danach sind Beanstandungen ausgeschlossen. Übernahme der Ware
durch Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung
und Verladung.
8
- Lieferstörungen
Von
uns nicht zu vertretende Umstände und Ereignisse, die die Lieferung verhindern
oder wesentlich erschweren, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von
unserer Lieferpflicht. Das gilt insbesondere bei staatlichen Eingriffen, ferner
dann, wenn unsere Vorlieferer von der Lieferpflicht ganz oder teilweise
entbunden sind oder wenn die normalen Bezugs- oder Transportmöglichkeiten nicht
mehr gegeben sind.
Wir
sind in solchen Fällen berechtigt, mit entsprechender Verzögerung einschließlich
angemessener Anlaufzeit zu liefern. Daneben sind wir nach unserer Wahl auch
berechtigt, vom Vertrag sofort oder später ganz oder teilweise zurückzutreten.
Der Käufer kann zurücktreten, wenn wir auf seine Aufforderung nicht erklären,
ob wir zurücktreten oder binnen angemessener Frist liefern wollen.
Reichen
in den Fällen des Abs. 1 die uns zur Verfügung stehenden Warenmengen zur
Befriedigung aller Käufer nicht aus, so sind wir berechtigt, gleichmäßige Kürzungen
bei allen Lieferverpflichtungen vorzunehmen; darüber hinaus sind wir von
Lieferverpflichtungen befreit.
9
- Beanstandungen
Der
Käufer hat die Ware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen, und wenn sich
ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Anzeige zu machen. Unterläßt er diese
Anzeige, oder wird die Ware von ihm verbraucht, vermischt oder veräußert, so
gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung. Die Beanstandung einer Lieferung
berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem
anderen Vertrag. Wir sind berechtigt, den beanstandeten Mangel durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. In diesem Fall sind Mängelansprüche
auf Wandlung oder Minderung erst gegeben, wenn binnen 14 Kalendertagen ab
Eingang der Mängelanzeige und der beanstandeten Ware im Orginalkarton bei uns
von dem Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung von uns kein Gebrauch
gemacht wird. Sollte die Beanstandung grundlos sein oder auf einem
Bedienungsfehler basieren, behalten wir uns vor, den Bearbeitungsaufwand in
Rechnung zu stellen.
Der
Mängelanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Käufer es versäumt hat, Rückgriffsrechte
gegen Dritte zu wahren (z.B. bahnamtliche, Tatbestandsaufnahme,
Fehlmengenbescheinigung). Unsere Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht
als Mängelanerkenntnis. Durch Verhandlungen über eine Beanstandung verzichten
wir nicht auf den Einwand, daß die Rüge nicht rechtzeitig, sachlich unbegründet
oder sonst ungenügend gewesen sei.
Die
Bestimmungen dieser Nr. 9 gelten auch für Falschlieferungen.
10
- Haftungsmaßstab, Haftungsumfang
Bei
der Verletzung vertraglicher Pflichten haben wir nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
zu vertreten; in diesem Rahmen beschränkt sich unsere Haftung für Erfüllungsgehilfen
im übrigen auf die Haftung für sorgfältige Auswahl und etwa erforderliche Überwachung.
Bei Verzug oder Unmöglichkeit schulden wir nur Ersatz der Mehraufwendungen für
einen Deckungskauf. In keinem Fall haften wir für den Ersatz mittelbarer
Folgeschäden. In jedem Fall ist die Haftung des Verkäufers auf den Warenwert
beschränkt und beträgt im Höchstfall EUR 2500
11
- Zahlungsbedingungen
Unsere
Rechnungen sind zahlbar, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, brutto Kasse
ohne Abzug von Skonto sofort nach Erhalt der Ware.
Wechsel
und Schecks sind keine Barzahlung, sie werden, wenn wir ihre Hergabe einräumen,
nur vorbehaltlich Diskontierungsmöglichkeit gegen Vergütung aller Spesen
zahlungshalber angenommen. Zu rechtzeitigen Vorlage von Wechseln und Schecks
sind wir nicht verpflichtet.
Gegenforderungen
berechtigen den Käufer nur dann zur Aufrechnung, wenn sie unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer
nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Unsere
Mitarbeiter sind ohne schriftliche Vollmacht nicht zur Entgegennahme von
Zahlungen oder zu sonstigen Verfügungen berechtigt.
12
- Zahlungsverzug, Bonitätszweifel
Bei
Zahlungsverzug, der ohne Mahnung eintritt, können wir Verzugszinsen in Höhe
von banküblichen Sätzen berechnen und weiteren Schaden geltend machen, z B. in
Form eines Kreditzuschlages. Alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstigen Vergütungen
werden hinfällig. Ferner können wir weitere Lieferungen auf diesen sowie auf
andere Verträge ganz oder teilweise zurückhalten oder ablehnen und die
sofortige Bezahlung aller Lieferungen, Vorauskasse sowie bei Verschulden
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die vorausgenannten Rechte
stehen uns auch dann zu, wenn hinsichtlich des Käufers, seiner Gesellschafter
oder der Unternehmen seines Bereichs (Nr. 13) Umstände bekannt werden, die die
Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Bestehen solche Verhältnisse
bei einem Wechselbeteiligten, so können wir sofortige Barzahlung verlangen.
13
- Abtretung der Forderungen
Wir
sind berechtigt, unsere Forderungen an Dritte (z.B. Factoringbanken,
Creditreform usw.) abzutreten.
14
- Eigentumsvorbehalt, Sicherungen
Gesicherte
Forderungen, Freigabe der Übersicherung.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch Saldoforderungen, die
uns, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, gegen den Käufer und die
Unternehmen seines Bereichs zustehen, werden die nachfolgenden Sicherheiten
eingeräumt. Übersteigt deren Wert die Forderungen insgesamt um mehr als 20 %,
so sind wir insoweit auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von Sicherheiten
nach unserer Wahl verpflichtet.
Eigentumsvorbehalt,
Be- und Verarbeitung, Vermischung und Verbindung.
Die Ware bleibt bis zur Vollbezahlung aller gemäß Nr. 14a) bestehenden
Forderungen unser Eigentum. Be- und Verarbeitung erfolgen stets für uns unter
Ausschluß des Eigentumserwerbs des Be- und Verarbeiters nach § 950 BGB, jedoch
ohne uns zu verpflichten. Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt,
verbunden oder verarbeitet, so tritt der Käufer, soweit wir nicht ohnehin
Miteigentümer der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware (Einstandspreise) zu dem der anderen Ware im Zeitpunkt der
Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung geworden sind, schon jetzt sein
Eigentums- bzw. Miteigentums- und Besitzrecht an der neuen Gesamtheit an uns ab
und verwahrt sie für uns. Verpfändung oder Sicherungsübereignung unseres
Eigentums, Miteigentums sind untersagt.
Veräußerungensbefugnis.
Der Käufer ist solange er Händler ist, befugt, unser Eigentum im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu veräußern; diese Befugnis erlischt, wenn sich der Käufer
in Verzug befindet oder mit seinen Kunden Unabtretbarkeit der Forderung
vereinbart.
Verlängerter
Eigentumsvorbehalt.
Für den Fall, daß der Käufer unsere Ware (be- oder verarbeitet, vermischt
oder verbunden) veräußert, tritt er hiermit schon jetzt alle darauf
entstehenden Forderungen gegen seine Kunden, auch soweit sie Entgelte für
Arbeitsleistungen enthalten, mit allen Nebenrechten, insbesondere Sicherheiten,
an uns ab. Veräußert der Käufer unsere Ware nach der Verarbeitung, Verbindung
oder Vermischung mit uns nicht gehörender Ware, so sind wir neben
Mitberechtigten Gesamtgläubiger (Treuhänder), hilfsweise ist die Forderung des
Käufers gegen seinen Kunden nach dem Verhältnis des Verkaufswertes der von uns
gelieferten Vorbehaltsware zum Wert der vom Käufer verkauften Ware abgetreten.
Die Abtretung an uns betrifft immer den noch realisierbaren Teil der Forderung.
Auf unser Verlangen wird der Käufer die Abtretung offenlegen und uns die nötigen
Auskünfte und Unterlagen geben. Der Käufer ist widerruflich berechtigt, die
uns abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, falls er nicht im Verzug ist,
eine Abtretung an Dritte ist ihm nicht gestattet.
Geltendmachung
des Eigentumsvorbehalts, Ansprüche Dritter, Ansprüche auf Besitz.
Wir können unsere Ware auf Kosten des Käufers gesondert lagern, kennzeichnen
oder abholen, sowie jegliche Verfügung über die Ware verbieten. Sofern wir die
Ware aufgrund Eigentumsvorbehalts zurücknehmen, liegt darin kein Rücktritt vom
Vertrag und der Käufer ist zur Rückgabe auf seine Kosten verpflichtet: er
haftet für Minderwert, unsere Rücknahmekosten (mindestens 10% des Preises) und
entgangenen Gewinn. Er verzichtet auf Ansprüche aus Besitz.
Sicherungsanspruch,
Verfügungsverbot.
Wir sind berechtigt, für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten
des Käufers jederzeit Sicherheiten unserer Wahl (insbesondere Grundschulden)
und deren Verstärkung zu fordern. Wir sind bevollmächtigt, Werte des Käufers,
die unserer tatsächlichen Einwirkung unterliegen, als Sicherheit/Pfand in
Anspruch zu nehmen und zu verwerten. Der Käufer kann Ansprüche, die ihm gegenüber
uns zustehen, nur mit unserer Zustimmung abtreten, verpfänden oder sonst darüber
verfügen.
15
- Erfüllungsort, Gerichtsstand, maßgebliches Recht
Erfüllungsort
für alle Lieferungen, auch frachtfreie, ist Abgangswerk oder -lager. Erfüllungsort
für die Verbindlichkeiten des Käufers und Gerichtsstand ist Cottbus. Wir dürfen
jedoch am Sitz des Käufers und vor sonst möglichen Gerichten klagen. Für den
Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, so wie es für Geschäfte
zwischen Inländern im Inland gilt, ausschließlich maßgebend.
16
- Gewerbliche Schutzrechte
Wir
sind dem Käufer nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn durch den Vertrieb
oder Gebrauch der von uns gelieferten Ware gewerbliche Schutzrechte Dritter
beeinträchtigt werden.
17
- Datenverarbeitung
Wir speichern über den Käufer personenbezogene Daten mit automatischer Datenverarbeitung.